1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Kundin und «Das halbe Leben» – Christina Maiocchi (nachfolgend Anbieterin genannt). Sie gelten ab dem Datum der Auftragsbestätigung als vereinbart.
1.2. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der der Anbieterin erteilten Aufträge. Massgeblich ist die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Fassung. Bei Widersprüchen gehen die Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung diesen AGB vor.
1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung an fir Kundin gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen. In jedem Fall beginnt das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und der Kundin, wenn Dienste und Angebote der Anbieterin in Anspruch genommen werden.
3. LEISTUNGSUMFANG UND -HINDERNISSE, SOWIE NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
3.1. Der konkrete Leistungs- und Kostenumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung der Anbieterin.
3.2. Bei Leistungshindernissen aufgrund höherer Gewalt hat die Anbieterin das Recht, die Erfüllung der vereinbarten Leistungen um eine angemessene Zeit hinauszuschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Es besteht kein Anspruch der Kundin auf Entschädigung aus nicht erbrachten Leistungen.
3.3. Sagt die Kundin das mit ihr vereinbarte Coaching mindestens 24 Stunden im Voraus ab, werden ihm die Kosten dafür nicht verrechnet. Bei einer Absage innert weniger als 24 Stunden vorher, werden Auftragsausfallkosten von 20% des vereinbarten Preises verrechnet.
3.4. Wird ein Coaching von einer Kundin während des Vorgangs abgebrochen, werden die Kosten für den bereits erbrachten Aufwand inkl. eingesetzten Materials verrechnet.
3.5. Für ohne Nachricht versäumte Termine können die vollen Kosten für die reservierte Zeit verrechnet werden.
4. LEISTUNGSERBRINGUNG, MÄNGEL
4.1. Die Anbieterin verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Auftragserfüllung. Insbesondere zeigt sie der Kundin alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung beeinträchtigen können.
4.2. Die Kundin stellt der Anbieterin zeitgerecht alle für das Erbringen der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung. Die Anbieterin geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt sind.
5. VERGÜTUNG
5.1. Soweit in der Auftragsbestätigung keine andere Vergütung vereinbart wurde, sind die Leistungen des Anbieters nach Zeitaufwand, d.h. nach Stunden- oder Tagesansätzen zuzüglich allfälliger Spesen zu vergüten. Deren Höhe ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
5.2. Wurde als Vergütung ein Fixbetrag vereinbart, gelten sämtliche Arbeiten, die in der Auftragsbestätigung nicht explizit als enthalten ausgewiesen sind, als separate Leistungen, die zusätzlich zu vergüten sind.
5.3. Die Art der Abrechnung und die Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Wo nichts anderes vermerkt ist, gilt folgendes:
5.3.1. Zahlungen für Ordnungs-Coachings sind vorgängig via Banküberweisung, am Leistungstag vor Ort in bar oder per TWINT zu leisten.
5.3.2. Andere Dienstleistungen (z.B. Vorträge) können in Absprache mit der Kundin auch nach der Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden. Ausserdem kann eine Anzahlung vorgesehen werden. Es gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, ohne Abzüge. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist werden Verzugszinsen von 5 % auf den Gesamtbetrag erhoben.
5.4. Bei nicht rechtzeitiger Begleichung der fälligen Zahlungen kann der Anbieter die Erbringung weiterer Leistungen einstellen.
5.5. Der Kundin ist nicht berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen zu verrechnen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von der Anbieterin schriftlich oder ausdrücklich anerkannt worden.
6. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
6.1. Die Anbieterin behandelt sämtliche Tatsachen, die sie im Rahmen der Vertragsbeziehung über die Kundin erfahren hat und die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Die Vertraulichkeit wird bereits vor Vertragsabschluss gewahrt und bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen eine der Parteien die Erlaubnis zur Offenlegung erteilt hat oder falls eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
6.2. Die Anbieterin ist berechtigt, bei Bedarf die Identität und den Auftrag der Kundin jenen Drittpersonen bekannt zu geben, denen die Anbieterin Teile des Auftrages übertragen muss, um ein vollständiges Dienstleistungsangebot zur Verfügung stellen zu können.
7. DATENSCHUTZ, URHEBERRECHT
7.1. Die Anbieterin hält die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz ein und gibt keine Personen- oder besonders schützenswerte Daten in zweckwidriger Weise preis.
7.2. Die von der Anbieterin erstellten Arbeitsergebnisse sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ausschliesslich für den Gebrauch durch die Kundin bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen, als mit dem Auftrag vereinbarten Zweck, verwendet werden.
8. HAFTUNG
Wir verarbeiten Daten unserer Vertrags- und Geschäftspartner, z.B. Kundin und Interessenten (zusammenfassend bezeichnet als „Vertragspartner“) im Rahmen von vertraglichen und vergleichbaren Rechtsverhältnissen sowie damit verbundenen Maßnahmen und im Rahmen der Kommunikation mit den Vertragspartnern (oder vorvertraglich), z.B., um Anfragen zu beantworten.
Diese Daten verarbeiten wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten, zur Sicherung unserer Rechte und zu Zwecken der mit diesen Angaben einhergehenden Verwaltungsaufgaben sowie der unternehmerischen Organisation. Die Daten der Vertragspartner geben wir im Rahmen des geltenden Rechts nur insoweit an Dritte weiter, als dies zu den vorgenannten Zwecken oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder mit Einwilligung der Vertragspartner erfolgt (z.B. an beteiligte Telekommunikations-, Transport- und sonstige Hilfsdienste sowie Subunternehmer, Banken, Steuer- und Rechtsberater, Zahlungsdienstleister oder Steuerbehörden). Über weitere Verarbeitungsformen, z.B. zu Zwecken des Marketings, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.
Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z.B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z.B. Farben) bzw. Symbole (z.B. Sternchen o.ä.), oder persönlich mit.
Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d.h., grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z.B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen (z.B. für Steuerzwecke im Regelfall 10 Jahre). Daten, die uns im Rahmen eines Auftrags durch den Vertragspartner offengelegt wurden, löschen wir entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.
Soweit wir zur Erbringung unserer Leistungen Drittanbieter oder Plattformen einsetzen, gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und den Anbietern die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter oder Plattformen.
8.2. Insbesondere beim Coaching ist der Erfolg des Prozesses Ermessenssache und kann deshalb nicht garantiert werden. Die Verantwortung für die Handlungen der Kundin und die Handhabung ihrer Gegenstände während und nach dem Coaching liegt bei der Kundin und eine Haftung des Anbieters wird diesbezüglich vollumfänglich ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Kundin.
8.3. Die Anbieterin übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Wirksamkeit und den Erfolg der unter anderem im Rahmen der Coachings empfohlenen Methoden. Jede Haftung für fehlerhafte Anwendung und unsachgemässe Handhabung durch die Kundin wird ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Anbieterin keine Haftung für indirekte und direkte Schäden, die aus der unsachgemässen Anwendung dieser Methode resultieren, wie z.B. Gesundheitsschäden oder Schäden an anderen Gegenständen und Produkten.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Anbieterin behält sich das Recht vor, ihre AGB mit Angabe des aktuellen Standes jederzeit zu ändern. Bestehende Kundinnen werden darüber informiert. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kundin dieser nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht.
Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig erweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die betreffende Bestimmung wird durch eine wirksame, rechtmässige Regelung ersetzt, die dem angestrebten Zweck entspricht oder ihm möglichst nahekommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.
Es ist Schweizer Recht anwendbar. Dies gilt auch bei Kundinnen aus anderen Ländern. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Die Anbieterin ist allerdings berechtigt, die Kundin an ihrem Domizil zu belangen.
STAND: BERN, Juni 2024